Insgesamt habe ich 6 Aktienpositionen in meinem Echtgeld-„RealTime“-Depot und eine Position davon belegt, mit einem Anteil von etwas über 16%, die GBK Beteiligungen AG. Wie ich bereits in einem meiner letzten Beiträge bemerkte, fällt es mir durch ihre sparsame Veröffentlichung von Zwischenergebnissen zum Geschäftsjahr (sprich: es gibt schlicht keine Quartalsberichte, sondern lediglich in Prosa verfasste Aktionärsbriefe) schwer, den Geschäftsverlauf sowie die Auswirkungen der Corona-Dynamik auf die Beteiligungen der GBK einzuschätzen.

Im Zuge des soeben erwähnten Corona-Fahrwassers kam das deutsche Regime die Bundesregierung auf die glorreiche Idee, die Insolvenzantragspflicht gemäß Paragraph 15a der Insolvenzordnung zunächst bis zum 30.09.2020 auszusetzen, um durch den vermeintlich verhältnismäßigen Lockdown nicht gleich alle Unternehmen komplett abzuwürgen und womöglich noch dafür verantwortlich gemacht zu werden. Schon bei der Ankündigung dieser Idee fragte ich mich, was das wohl bedeuteten würde.

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