Es gibt selten Artikel auf anderen Finanzblogs, die mich wirklich flashen, bei denen ich mehr als das bloße Herunterbeten von Kennzahlen, Dividendenterminen und Investmentipps geboten bekomme; Blogbeiträge, bei denen ich auch noch was für das Leben lerne, sind selten. Umso erfreulicher ist es dann aber, wenn ich einen Artikel wie diesen hier finde („Warum du deine (finanzielle) Freiheit in der Ehe vergessen kannst“ von finanzblognews.de), der wirklich schonungslos und eiskalt die Nachteile von Ehe, Familiengründung und in letzter Konsequenz auch der Entscheidung für Nachwuchs offenlegt. Natürlich immer mit dem eingeschränkten Blick auf die persönliche, finanzielle Freiheit, aber genau das war ja offensichtlich das Ziel des Autors, welches er/sie/es grandios erreicht hat, wie ich finde.

In meinem heutigen Beitrag möchte ich allerdings den wahnsinnigen Versuch wagen herauszustellen, wie die Ehe bzw. Familiengründung durch kluge steuerliche Gestaltung in ein profitableres Licht gerückt werden, ja gar zum Steuersparmodell avancieren könnte; sozusagen als Erwiderung auf den obigen „Brandbrief“ ein paar Nuancen der Steueroptimierung herauskehren, die ich bisher in dieser Form noch nirgends erwähnt fand. Es wird kein Plädoyer für die Ehe, aber wer schon in die Honigfalle getappt ist, kann genauso gut das Beste draus machen, nicht wahr?

Fantasie ist gefragt

Ein weiser, reicher Mann hat mir mal gesagt, dass es ein Irrtum wäre anzunehmen, ein Steuerberater würde von sich aus immer das Steueroptimum aus meiner Einkommenssteuererklärung herausholen. Die eigentliche Arbeit, die ein Steuerberater zu leisten hat ist hingegen die, meine tollen Ideen zur Steueroptimierung so dem Finanzamt zu präsentieren, dass sie von eben dieser Behörde – mit vielleicht der einen oder anderen Rückfrage bzw. Korrektur, aber am Ende doch freudig, weil im Rahmen der Gesetze – akzeptiert wird.

Der Stein des Anstoßes zur Steueroptimierung sind demnach meine eigenen Ideen und aus diesem Grunde ist eben gerade in dieser Sache einmal mehr Fantasie gefragt. Was sind die Regelungen? Was gibt es jedes Jahr für Neuerungen? Wie machen es andere, die in einer ähnlichen Situation sind? Und so fort. Aus diesen Zeilen geht hervor, dass es unvermeidlich ist, sich regelmäßig mit Steuerfragen auseinanderzusetzen und sich auch in diesem Metier stets weiterzubilden, auf dem Laufenden zu bleiben.

Steueroptimierung in der Ehe
Illustriertes Steuer-Brainstorming

Auch wenn es mir gegen den Strich geht, dass große Konzerne in Europa Milliardenumsätze/Gewinne einfahren, ohne dabei nennenswert Steuern zu bezahlen, muss ich anerkennen, dass sie sich im Rahmen der europäischen Steuergesetze bewegen, daher Fantasie beweisen und es betriebswirtschaftlich verständlich ist, entsprechende Beratungsleistung von steuer-spezialisierten Kanzleien in Anspruch zu nehmen, um so wenig wie möglich Steuern abzuführen.

Bevor ich also nun zu meinen Ideen komme möchte ich vorausschicken, dass ich kein Steuerberater bin, aber regelmäßig die Leistung eines Steuerberaters in Anspruch nehme. Ich entwickle Ideen und teste sie gegen meinen Steuerberater in Bezug auf Gestaltung und Machbarkeit. Mein Steuerberater ist beim Finanzamt wohlbekannt, hat eine sehr korrekte Reputation und daher nehme ich seine Dienstleistungen gern in Anspruch, um meine Ideen dann letztendlich von ihm durchboxen zu lassen.

Ich schließe pro forma jegliche Gewähr für mein nun folgendes Geschwurbel bzw. etwaige Nebenwirkungen aus. Jeder Leser muss sich selbst überlegen, ob und was er davon probiert. Aber nun rein ins Getümmel!

Sparerfreibetrag

Jeder, der nicht am Aktienmarkt investiert ist (what?), wird sich heutezutage wahrscheinlich fragen, was der Sparerfreibetrag ist. Festverzinsliche Investments wie Sparbücher oder Tagesgeldkonten werfen nämlich seit mehreren Jahren so gut wie keine Kapitalerträge mehr ab und daher wird auf diese Weise wohl niemand die 801 Euro, die der Staat jedem Ledigen jedes Jahr an steuerfreien Kapitalerträgen gewährt, ausschöpfen oder gar überschreiten. Mit Dividenden und Kursgewinnen sieht das schon anders aus und da fallen dann aber ab dem 802. Euro ganz unverblümt die 25% pauschale Kapitalertragsteuer sowie der Solidaritätszuschlag an, die die Depotbank gleich einbehält.

Meine Freundin zum Beispiel hat mit der Börse nix am Hut. In den letzten Jahren hat sie ihren Sparerfreibetrag durchschnittlich mit 10,13 Euro ausgeschöpft. Wenn ich mich (und sie sich) nun dafür entscheiden würde, miteinander den Bund der Ehe zu knüpfen, dann käme ich als Börsenfreak, der regelmäßig mehr als 801 Euro jährlich an Kapitalerträgen erwirtschaftet, sofort in den Genuss IHRES ungenutzten Sparerfreibetrages bzw. könnte diesen mitverwenden! Denn nur in der Ehe ist es möglich, die beiden Sparerfreibeträge der Einzelnen zu kombinieren, wenn man sich steuerlich als eine Einheit veranlagen lässt. Gemeinsam könnte ich könnten wir dann 1.602 Euro steuerfreie Kapitalerträge einheimsen.

Der Steuerspareffekt betrüge jährlich rund 25% plus Soli vom 802. bis zum 1.602. Euro (also in Summe mindestens 200 Euro/anno). Ich müsste nur aufpassen, dass mir beim Heiratsantrag statt „Willst du meine Frau werden…„, nicht „Willst du deinen Sparerpauschbetrag mit meinem vereinen…“ herausrutscht. Zusammen mit den grundsätzlichen Steuervorteilen in der Ehe (Splitting/Zusammenveranlagung), die ich hier sehr gut beschrieben finde, gibt es kleine, aber tatsächlich greifbare, monetäre Steuervorteile durch die Ehe.

Kinder-Kapitalerträge

Kommen wir nun zum vermeintlichen Profitkiller Nummer 1: dem Nachwuchs. Ein Kind soll, bis es 18 Jahre alt ist, Kosten in Höhe von irgendwas zwischen einer viertel und einer halben Million Euro verursachen. EIN Kind! Das ist ja eine stolze Summe, aber wo die herkommt, konnte mir bisher keiner glaubhaft machen. Jedenfalls habe ich keine Kinder, aber dafür hatte ich jüngst eine tolle Idee, wie ich meine hypothetischen Kinder zur Steueroptimierung einsetzen würde.

Jeder Mensch egal welchen Alters kann Einkünfte haben. Ein Kind könnte also theoretisch bereits am ersten Lebenstag Kapitalerträge erwirtschaften. Wie? Na ganz einfach: Ich eröffne mit Hilfe der Geburtsurkunde im Namen meines Kindes ein Minderjährigen-Depot bei irgendeiner Depotbank. Wer verwaltet das Depot, solange das Kind das noch nicht selbst kann bzw. nicht geschäftsfähig ist? Richtig! Ich bzw. die Eltern. Somit vererbe ich meinem Kind knapp 24 Stunden nach seiner Geburt rund 10.000 Euro an Aktien, die ich vor 3 Monate für 6.000 Euro eingekauft habe.

Diese Aktien verkauft „das Kind“ dann unverzüglich und hat, bevor es die erste Stinkewindel so richtig vollgehauen hat, bereits 4.000 Euro Kapitalerträge erwirtschaftet. Der Freibetrag für die Vererbung von Vermögen von Eltern an Kinder beträgt übrigens 400.000 Euro, alle 10 Jahre (siehe dazu auch steuertipps.de).

Jetzt könnte der aufmerksame Leser einwenden, dass die 4.000 Euro Kapitalerträge ja über dem jährlichen Sparerpauschbetrag für Ledige in Höhe von 801 Euro liegen. Was ist also mit der Abgeltungssteuer? Dieser Einwand ist berechtigt. Allerdings gibt es einen weiteren Freibetrag, nämlich den sogenannten „Grundfreibetrag„, der jedem Steuerpflichtigen das Existenzminimum sichern soll und daher vollständig einkommenssteuerfrei ist. Dieser Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2021 genau 9.744 Euro.

Das Kind hat zwar 4.000 Euro Kapitalerträge erwirtschaftet, da dies aber die einzigen Einkünfte des Kindes sind und sie den Grundfreibetrag nicht überschreiten, sind diese Erträge steuerfrei und dienen in der Steuertheorie der Existenzsicherung des steuerpflichtigen Kindes. Formalisieren lässt sich diese Einkommenssituation des Kindes gegenüber dem Finanzamt mit Hilfe einer sogenannten „Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung“ (NV-Bescheinigung). Diese stellt das Finanzamt auf Antrag für 3 Jahre aus, wenn die Einkünfte eines Steuerpflichtigen in den kommenden 3 Jahren den Grundfreibetrag voraussichtlich nicht überschreiten werden. Für ein Neugeborenes ist dies sehr wahrscheinlich der Fall, weshalb die NV-Bescheinigung auch bereitwillig ausgestellt wird, habe ich mir sagen lassen.

Diese NV-Bescheinigung reicht man dann übrigens einfach bei der Depotbank ein und von da an wird auch die Depotbank keine Abgeltungssteuer bzw. Soli mehr einbehalten. „Nicht-Veranlagung“ bedeutet übrigens auch, dass, wenn die Einkommenssituation des Kindes unverändert bleibt, keine Einkommenssteuererklärung für das Kind abgegeben werden muss.

Perpetuum Mobile Capitale

Das soeben beschriebene Modell der Kinderkapitalerträge geht natürlich nur solange gut, wie ich innerhalb von 10 Jahren den 400.000 Euro Erbschaftssteuerfreibetrag nicht überschreite und solange das Kind nicht geschäftsfähig bzw. volljährig ist. Zur Vorbeugung könnte ich mir unter Umständen vorstellen, mir eventuell ein zweites hypothetisches Kind zuzulegen.

Grundsätzlich finde ich die Idee des Grundfreibetrages sehr reizvoll. In der Ehe wirkt er sich zum Beispiel dergestalt aus, dass die Freibeträge zweier Menschen zusammengelegt werden. Wenn meine hypothetische Frau und ich also in einem Jahr nur von Kapitalerträgen leben müssten, weil wir beispielsweise mietfrei im Eigenheim wohnen, könnte ich mit meinem „Börsentalent“ für uns beide 19.488 Euro (2 x 9.744 Euro) erwirtschaften, ohne dass einer von uns einem weiteren Einkommenserwerb nachgehen müsste.

Das wären pro Monat etwa 1.624 Euro, das heißt 812 Euro für jeden. Etwaige Kinder könnte ich jeweils durch „ihre eigenen Kapitalerträge“ versorgen (siehe Kinder-Kapitalerträge). Sollte es einmal finanziell zu eng werden oder die Kapitalerträge mal nicht so sprießen, wie von der EZB induziert, dann könnten meine Partnerin und ich ja einer Teilzeittätigkeit nachgehen oder uns über die „Übungsleiterpauschale“ mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit den Lebensunterhalt ergänzen. Die Übungsleiterpauschale beträgt ab 2021 genau 3.000 Euro/anno; sozialversicherungs- und steuerfrei; brutto gleich netto.

So oder so wären in dieser Situation wohl Sparsamkeit und Bescheidenheit angebracht, aber das sind ja beides keine schlechten Eigenschaften.

Kinder-Kredite

Sobald ich angefangen hatte, dieses gedankliche Rad der Steueroptimierung zu drehen, kam ich aus dem Fantasieren nicht mehr heraus. Was ist jetzt aber, wenn ich selbst gerade kein Kapital habe, um eine tolle Investition zu tätigen, auf dem Depot meines 7 Monate alten Kindes liegen aber 50.000 Euro Cash? Zurückerben geht wohl nicht, denn die Richtung des Erbens ist für das Finanzamt immer die aktuelle Generation plus X, aber niemals minus X.

Was ist mit schenken? Schenken geht, der Steuerfreibetrag für Geschenke von Kindern an Eltern beträgt jedoch nur 20.000 Euro, alle 10 Jahre. Das könnte mir innerhalb von 10 Jahren aber zu wenig sein. Was mache ich dann? Soweit ich es bisher einschätzen kann, gilt dieser Freibetrag von 20.000 Euro pro Elternteil. Na das ist doch schonmal was. Das Kind schenkt mir und seiner Mutter jeweils 20.000 Euro. Aber was ist, wenn mir dies innerhalb von 10 Jahren immer noch zu wenig ist?

Das für mich passende Zauberwort in diesem Szenario heißt „Privatkredit„. Mein nicht einmal 1-jähriger Sohn gewährt mir einen Kredit in Höhe von 50.000 Euro. Zinsfrei versteht sich. Laufzeit erstmal unbestimmt bzw. „mündlich vereinbart“. Er kann mir während seiner Minderjährigkeit gern so viele Kredite geben, wie er lustig ist. Die einzige natürliche Grenze bei dieser Gestaltung ist die Volljährigkeit des Kindes bzw. seine durch die Pubertät abnehmende Loyalität gegenüber denjenigen, die ihm/ihr das Leben geschenkt haben. Ab die lässt sich ja gut absehen und planen, denke ich.

zwei Jungs streiten sich um einen Spielzeug Teddybären Ehe
Symbolbild Sorgerechtsstreit

Mit diesem 50.000 Euro Kredit meines Kindes kaufe ich Aktien und lasse sie, wie es ein guter Value-Investor macht, jahrelang liegen, um die Dividenden einzustreichen. Nachdem ich den Ertrag eingestrichen habe, soll heißen, die Position aufgelöst habe, zahle ich meinem Kind, welches inzwischen natürlich ein paar Jahre älter ist, die 50.000 Euro Darlehen einfach zurück. Oder anders: ich vererbe die Aktienkursgewinne vor Positionsauflösung durch kompletten Depotübertrag gleich mit, sodass mein Kind sie steuerfrei einstreichen kann. Zum Beispiel zur Jugendweihe oder für den Führerschein. So viele Möglichkeiten!

Dieses Eltern-Kind-Steuermodell nicht unbedingt exklusiv auf die Ehe anwendbar. Bei geschiedenen Eltern und geteiltem Sorgerecht kann jedoch allein schon die Depoteröffnung ein Graus werden, wenn sich die Elternteile spinnefeind sind. Für Alleinerziehende mit vollem Sorgerecht hingegen ist es ziemlich leicht, das obige Modell umzusetzen. Der Teufel steckt halt immer im Detail.

Was sagt der Steuerberater?

Selbstverständlich habe ich diese Ideen auch schon einmal meinem Steuerberater in einem saloppen, unverbindlichen Gespräch skizziert; nur für den Fall, dass ich mal in die Situation komme, sie vielleicht in die Tat umzusetzen. Von der steuerrechtlichen Seite gesehen hatte er keine Einwände dagegen, die Kapitalerträge so innerhalb der Familie zu verteilen, die Kapitalflüsse so zu regeln. Die aktuell geltenden Steuergesetze und Schlupflöcher halte ich damit also ein, schätze ich. Er hat mich aber auf einen anderen Aspekt aufmerksam gemacht.

In meinem jugendlichen Leichtsinn bin ich davon ausgegangen, dass ich als Vater zusammen mit der Mutter quasi „Finanzgott“ für meine hypothetischen Kinder bin. Die Eltern entscheiden uneingeschränkt darüber, was das Kind für Geld bekommt, wo es hinfließt, worin das Kind investiert, wann es kauft/verkauft etc. Dies gilt solange, bis das Kind geschäftsfähig ist und diese Entscheidungen selbst treffen kann.

Offensichtlich ist das aber nicht ganz so. Es wäre theoretisch möglich, dass irgendein Dritter mich und meine Frau, also die Eltern, bei einer Behörde (Jugendamt?) anzeigt, weil dieser Dritte der Meinung ist, dass wir, die Eltern, das Vermögen des Kindes verprassen, verschleudern, riskant verwenden oder sonstwie verjubeln und insofern gegen das Interesse des Kindes handeln. Im Falle einer solchen Anzeige würde die Behörde einen Rechtsvertreter für das Kind einsetzen, der die Rechte des Kindes gegen die Eltern vertritt! Wow!! Verrückt oder? Finde ich auch!

Diese Vermutung sehe ich dadurch bestätigt, dass ich von bekannten Familienvätern, die mein Kinder-Kapitalertragsmodell so oder so ähnlich anwenden, gehört habe, dass sie mit dem Minderjährigen-Depot bei der Depotbank bestimmte Finanzinstrumente (Penny-Stocks, Optionsscheine) nicht kaufen können mit der Begründung, sie wären zu riskant. Vielleicht haben die Väter aber auch beim Eröffnen des Depots für das Kind nur vergessen, die Risikoklasse 6 (extrem spekulativ) für das Kind anzukreuzen. Hmm… Da muss ich nochmal nachhaken.

Fazit

Quellensteuer, Abgeltungssteuer, Einkommenssteuer, Erbschaftssteuer. Beim Investieren bzw. Vermögensaufbau ist das Steuerthema omnipräsent. In einem älteren Artikel habe ich mich bereits mit Stiftungen zur generationsübergreifenden Vermögensverwaltung befasst. Damals wie heute ebenfalls ohne selbst eine absehbare Nachfolgegeneration zu erwarten.

Das Feedback meines Steuerberaters zu meinen Ideen hat mich ganz positiv gestimmt und seinen Einwand bzgl. der Vermögensrechte der Kinder gegenüber ihren Eltern nehme ich zur Kenntnis, empfinde ihn aber zunächst nicht als Showstopper. Wer will schon wissen, welche Aktien meines Säuglings ich von A nach B verschiebe, um mir die Erträge des Kindes dann wieder zurückzuleihen? Die Depotbank? Das Finanzamt? Höchstes vielleicht die Mutter des Kindes, wenn ich ihr zu viel Einblick gebe, hehe.

Es wäre interessant für mich zu erfahren, ob vielleicht der eine oder andere Leser bereits solche oder ähnliche Gedanken in die Tat umsetzen konnte, und welche Probleme/Erfolge sich daraus ergaben. Ich freue mich über Zuschriften!