Nachdem ich meinen Artikel über die Ungleichheit verfasst hatte, der ja auf der Grundlage von Piketty mit der Erkenntnis schloss, dass wahrer, nachhaltiger Reichtum nur mit Hilfe einer über Generationen kumulierten Erbmasse einhergeht, habe ich mich gefragt, wie es denn diesbezüglich so 1-2 Generationen vor mir (Großeltern, Eltern) und eine Generation nach mir (Kinder) aussieht. Ohne es wirklich zu wissen, bin ich einfach mal davon ausgegangen, dass ich in ein paar Jahren in den Genuss einer gewissen Erbmasse kommen werde und irgendwann auch Kinder haben werden, an die ich diesen Reichtum weiterzugeben habe.

Zu diesem Zwecke und auch um häßliche Erbstreitigkeiten sowie faule, durch den Reichtum der Eltern verzogene Rotzgören Kinder zu vermeiden, habe ich mich mit dem Konstrukt einer Stiftung befasst und möchte meine Erkenntnisse zu diesem Thema zum Besten geben. Ich bin kein Jurist, kein Steuerberater, aber es gibt ja dennoch eine Menge Quellen zu diesem Thema.

Rahmenbedingungen

Es gibt unterschiedliche Arten von Stiftungen, die ich hier nicht alle benennen will. Mir geht es konkret um eine gemeinnützige Stiftung (wegen der Steuervergünstigungen), die auf ewig angelegt ist, die das Vermögen des Stifters „in diesem Zeitraum“, also für immer erhalten soll. Damit eine Stiftung als gemeinnützig (steuerbegünstigt) anerkannt wird, muss sie einen (oder mehrere) vom Gesetzgeber vorgegebenen Zweck verfolgen; für Details gibt es den Paragraphen 52 der Abgabenordnung.

Ein paar Beispiele gefällig?

  • Förderung von Wissenschaft und Forschung
  • Förderung des Tierschutzes
  • Förderung des Sports (Schach gilt als Sport)
  • Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde
  • Förderung von Kunst und Kultur

Aus meiner Sicht ist eigentlich für jeden etwas dabei, denn so allgemein wie die Zwecke gehalten sind, findet sich da jeder wieder.

Fakt ist: das, was man stiftet, gibt man aus seinem Eigentum in das Eigentum einer Körperschaft. Das Vermögen gehört der Körperschaft (Stiftung). Wer entscheidet nun innerhalb der Körperschaft, was mit dem Eigentum passiert? Dafür kann sich jeder Stifter seine eigene (am besten wohl mit juristischer Hilfe) entworfene Stiftungsatzung entwerfen, in der dann so Sachen wir Organe, Zwecke, Vermögen etc. für immer definiert sind.

Wozu das ganze?

Jetzt gibt es für den Betrieb (und auch den Erhalt!) einer gemeinnützigen Stiftung allerlei Möglichkeiten und Vorgaben, die ich nun an einem konkreten Praxisbeispiel verdeutlichen will. Sagen wir mal mein privates Vermögen setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • 200.000 Euro Aktienvermögen
  • 300.000 Euro Immobilienvermögen
  • das Vermögen rentiert mit 10% im Jahr
  • das zu versteuernde Einkommen beträgt also 50.000 Euro per anno

Weil ich es nicht schön finde, so ein hohes, zu versteuerndes Einkommen angeben zu müssen, gründe ich eine Stiftung. Dieser Stiftung überschreibe ich 100.000 Aktienvermögen und 150.000 Euro Immobilienvermögen. Die Erträge und das Vermögen der kommenden Jahre spalten sich also in „Privat“ und „Stiftung“ auf.

PrivatStiftung
Vermögen250.000€250.000€
Erträge25.000€25.000€
Vermögens- und Ertragsaufstellung nach Stiftungsgründung

Über den Vermögensstock der Stiftung können die Stiftungsorgane nur im Rahmen des in der Satzung festgelegten Zweckes bestimmen. Aber es gibt den „Grundsatz zur Erhaltung des Stifungsvermögens“, der besagt, dass Aufwendungen beglichen/Rücklagen gebildet und Erträge begrenzt sogar „thesauriert“, also dem Vermögenstock zugeführt werden dürfen (Quelle). Instandshaltungsrücklagen für Immobilienvermögen muss ich ja bspw. auch bilden, wenn mir das Vemögen privat gehört. In diesem Rahmen ist das wohl gemeint.

Ertragsverwendung

Die Erträge des Stiftungsvermögens müssen grundsätzlich dem vom Stifter festgelegten Zweck zufließen. Aber auch hier gilt, dass bis zu einem Drittel der Erträge dem „Stifter und seinen nächsten Angehörigen“ zugute kommen kann, ohne die Gemeinnützigkeit zu gefährden. Die für den Gesetzgeber im Vordergrund stehende Gemeinnützigkeit ist ein weiterer, kreativ gestaltbarer Aspekt.

Wenn zwei Drittel der Erträge des Vermögensstockes gemeinnützigen Zwecken zufließen sollen, dann wollen wir das auch bitteschön tun! Welchen Vereinen, welchen Institutionen, welchen anderen gemeinnützigen Organisationen ich, also die Stiftung, also die Stiftungsorgane, in er ich als Stifter mit Sicherheit meine Familie Vertrauensleute oder gar mich selbst installieren würde, die Erträge des Stiftungsvermögens im Rahmen des Stiftungszweckes zukommen lasse, bestimme ich doch aber bitteschön selbst.

Wenn ich mir Beispiele ausdenken müsste, wären das zum Beispiel die Sportvereine meiner Neffen, die freiwillige Feuerwehr meiner Nachbarschaft oder die Fachhochschule meiner Stadt. Es gibt so viele sinnvolle Dinge, bei denen ich die zwei Drittel der Erträge meines gestifteten Vermögens lieber sähe, als sie schlicht zum Finanzamt zu überweisen (mal abgesehen vom lokalen „Fame“, den so ein Verhalten, also das Mäzen-spielen, unvermeidlich mit sich bringt).

Zusammenfassung

Sagen wir also, ich teile meine 500.000 Euro Aktien- und Immobilienvermögen wie in der obigen Tabelle angegeben auf. Mir verbleibt ein privates Vermögen, das mir in den 10 Jahren nach Stiftungsgründung 250.000 Euro abwirft, auf die ich jedoch keinerlei Steuern zu zahlen habe, weil ich mein gestiftetes Vermögen über genau diese 10 Jahre von meinem zu versteuernden Einkommen abziehen kann.

Des Weiteren können (müssen) Erträge des Stiftungsvermögens dazu verwendet werden, den Vermögensstock zu erhalten (Immobilien). Darüber hinaus können bis zu einem Drittel der Erträge an den Stifter und seine Familie zurückfließen.

Es geht noch weiter: alles, was ich an diese, meine Stiftung zusätzlich stifte oder spende, ist ebenfalls steuerbegünstigt. Wenn also meine privaten Erträge zu hoch sein sollten, na dann kostet es mich doch nur ein Lächeln, sie dem Vermögensstock der von mir gegründeten Stiftung zu geben, statt mein zu versteuerndes Einkommen so angreifbar stehen zu lassen. Und noch etwas: diese Möglichkeit, des steuerbegünstigten Spendens steht jedem offen! Freunden, Familienmitgliedern, Fans, Feinden und fielen vielen mehr.

Und noch eine Idee: sollten irgendwann die 10 Jahre, in denen ich das initial gestiftete Vermögen von meinem zu versteuernden Einkommen abziehen kann, abgelaufen sein, dann stifte ich ggf. erneut und hole mir wieder die Steuerfreiheit meiner Privaterträge für die nächsten 10 Jahre ins Haus.

Das geht auch unter-10-jährig: wenn ich schon nach 4 Jahren einen neuen 10 Jahreszeitraum starte, indem ich z. B. eine weitere Immobilie stifte, dann läuft der erste 10 Jahreszeitraum noch 6 Jahre weiter, während der neue 10-Jahreszeitraum gerade erst startet. Klingt kompliziert, ist aber logisch.

Fazit

Ich habe hier nur einfache Beispiele gebracht, keiner juristische Stolpersteine berücksichtigt, weil mir einfach die Erfahrung fehlt. Kosten, die bei der Gründung einer Stiftung mit Sicherheit entstehen, habe ich einfach mal weggelassen, weil ich sie aus den Erträgen der Stiftung begleichen würde und sie somit privat für mich irrelevant scheinen.

Mein ursprüngliches Vorhaben aber, eine vermeintliche Erbmasse über Generationen sinnvoll und steuerbewusst zu administrieren, könnte ich über eine Stiftung umsetzen. Ich habe mich zum ersten Mal mit dem Thema beschäftigt, aber ich glaube dennoch, dass der oben beschriebene Weg der ist, den die meisten Stifter gehen.

Hier mal eine Liste der größten „gemeinwohlorientierten“ Stiftungen. Interessant sind die Verhältnisse zwischen Eigenkapital, Gesamtausgaben und Zweckausgaben, die dem Leser ja nun einleuchten dürften.